Die Achtung von Menschenrechten ist uns ein zentrales Anliegen.
Wir sind überzeugt, dass nachhaltiges Wirtschaften nur durch ethisches und integres Handeln möglich ist. Daher bekennen wir uns klar zu unserer unternehmerischen Verantwortung zur Achtung von Menschenrechten und der damit verbundenen Umweltstandards.
In der Sozialcharta haben die Konzernleitung und der Europäische- bzw. Weltkonzernbetriebsrat diese Verantwortung festgeschrieben. Sie bildet die verbindliche Grundlage für die sozialen und industriellen Beziehungen im gesamten Volkswagen Konzern. Außerdem dient die Sozialcharta als Maßgabe für die Gestaltung der Beziehungen zu Lieferanten und weiteren Geschäftspartnern.
Wir bekräftigen unser Bekenntnis zu zentralen internationalen Übereinkommen und Erklärungen, insbesondere der Internationalen Menschenrechtscharta sowie den Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO). Darüber hinaus richten wir unsere unternehmerische Tätigkeit an den UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte (UN Global Compact) aus, welche entscheidende Pfeiler für unser Handeln bilden.
Der Menschenrechtsbeauftragte
Die Volkswagen Financial Services AG hat im Dezember 2022 die Funktion des Menschenrechtsbeauftragten besetzt. Markus Lemke ist Ansprechpartner für alle Stakeholder unseres Unternehmens und nimmt seine Funktion auch auch für die Volkswagen Bank GmbH und die Volkswagen Leasing GmbH wahr. Über eine fachliche Berichtslinie zur Menschenrechtsbeauftragten des Volkswagen Konzerns, Dr. Kerstin Waltenberg, stimmt er sich zu menschenrechtsbezogenen Themen vonseiten Behörden, Politik und Gesellschaft ab.
Zu den wesentlichen Aufgaben als Menschenrechtsbeauftragter gehören unter anderem, die Angemessenheit und Wirksamkeit des Risikomanagements zur Einhaltung der Sorgfaltspflichten aus dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) zu überwachen und risikobasiert Kontrollmaßnahmen durchzuführen.
Schutzgüter und Sorgfaltspflichten des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes
Zur Vermeidung menschenrechtlicher und umweltbezogener Risiken schreibt das LkSG die Beachtung bestimmter Sorgfaltspflichten in Unternehmen vor. Zu diesen Pflichten gehören u.a. die Durchführung von Risikoanalysen, die Verankerung von Präventionsmaßnahmen, das Ergreifen von Abhilfemaßnahmen bei festgestellten Rechtsverstößen sowie die Errichtung eines Beschwerdemechanismus. Alle Maßnahmen müssen kontinuierlich auf ihre Wirksamkeit überprüft und dokumentiert werden.
Die Einhaltung dieser Sorgfaltspflichten bezieht sich sowohl auf den eigenen Geschäftsbereich der Volkswagen Financial Services AG, Volkswagen Bank GmbH und Volkswagen Leasing GmbH als auch auf ihre Lieferkette. Diese umfasst unmittelbare und mittelbare Zulieferer im In- und Ausland.
Der Beschwerdemechanismus
Hinweisen auf potentielle menschenrechts- und umweltbezogene Risiken und Verletzungen im eigenen Geschäftsbereich, durch mittelbare und unmittelbare Lieferanten oder weitere Geschäftspartner gehen wir gezielt nach:
Meldungen sind jederzeit an das Zentrale Aufklärungs-Office der Volkswagen AG möglich. Das gilt ebenso für sonstige Meldungen, die sofortige Maßnahmen durch das Unternehmen erfordern. Das Aufklärungs-Office informiert die zuständigen Stellen, die den Sachverhalt entsprechend bearbeiten. Dazu gehören insbesondere erforderliche Maßnahmen zur Minimierung oder Beendigung von Verstößen und/oder Risiken, wenn sich der Anfangsverdacht bestätigt hat.
Weitere Informationen über die Verfahrensgrundsätze des Beschwerdemechanismus des Volkswagen Konzerns sind hier einsehbar.
Grundsatzerklärung
Unser Verständnis der rechtlichen Anforderungen aus dem LkSG und den konkreten Umgang damit bekräftigt unser Vorstand in der Grundsatzerklärung der Volkswagen Financial Services AG. Diese werden wir kontinuierlich überprüfen und auf Basis gewonnener Erkenntnisse weiterentwickeln.
Die Grundsatzerklärungen für die Volkswagen Bank GmbH und Volkswagen Leasing GmbH sind zur Zeit in der Erstellung.
Bericht über die Erfüllung der Sorgfaltspflichten (BAFA-Bericht)
Jedes Jahr (Beginn 2024) reicht die Volkswagen Financial Services AG ihren Bericht über die Erfüllung seiner Sorgfaltspflichten des vergangenen Geschäftsjahrs nach LkSG beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) ein. Danach wird der Bericht bis jeweils zum 30. April eines Jahres hier auf den Menschenrechtsseiten veröffentlicht und für mindestens 7 Jahre als Download zur Verfügung gestellt.